Informationen zum Weihnachtsmarkt 2021
Sehr geehrte Bewerber,
wir bitten um Beachtung ! ( Bitte durchlesen )
1. Es werden keine Festzeltgarnituren ( Biertische mit Bänken )
ausgeliehen.
Jeder Verein muss sich die Festzeltgarnituren selbst besorgen,
die er benötigt !
2. Wichtige Gesetzesänderung im hessischen Gaststättengesetz
ab dem 24.12.2016 :
Vorübergehender Verkauf von alkoholischen Getränken, alkoholfreien
Getränken und / oder Speisen, zum Verzehr vor Ort, ist der
zuständigen Behörde spätestens 4 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht
besteht sowohl für Privatpersonen, Vereine, kirchliche Institutionen,
als auch für Gewerbetreibende ( §6 HGastG ).
Nutzen Sie hierfür bitte die Anlage III des
Veranstaltungsantrages. ( siehe Formulare )